Zwangsarbeit

Eins der Hauptziele der Politik des Dritten Reiches war das Eingliedern der eroberten Gebiete in die wirtschaftliche Struktur Deutschlands sowie deren maximale Ausbeutung. Geplant war eine möglichst große Anzahl von Polen zum Aufbau der deutschen Wirtschaftskraft heranzuziehen. Ausländische Arbeiter sollten die zum Militär eingezogenen deutschen Bürger und die ausländischen Saisonarbeiter ersetzen, die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts regelmäßig eingestellt wurden.

Einführung der Arbeitspflicht für polnische Bevölkerung im Generalgouvernement. Sie wurde später auf alle Polen vom 14. bis 70. Lebensjahr ausgeweitet, Oktober 1939 (AFPNP)

Um diesen Plan zu verwirklichen, wurde ein System zügig agierender Arbeitsämter aufgebaut. Bereits drei Tage nach dem Überfall auf Polen nahmen die Deutschen auf den besetzten Gebieten die ersten Arbeitsämter in Betrieb. Ab Oktober 1939 bestand auf den besetzten polnischen Gebieten bereits ein dichtes Netz dieser Ämter.

Die Zwangsdeportationen der polnischen Bürger zur Arbeit im Dritten Reich können in mehrere Etappen eingeteilt werden. Die erste Etappe begann fast direkt nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen und hielt bis zur Einführung der zivilen Verwaltung an (IX. ‐ X. 1939).

Fast gleichzeitig mit der Einnahme polnischer Territorien durch deutsche Truppen begannen Razzien in der Zivilbevölkerung, die vom Militär bzw. von dem Militär folgenden Polizeikräften durchgeführt wurden. Solche Aktionen dienten vor allem Propagandazwecken. Man versuchte den Deutschen einzureden, dass der Krieg und die Einnahme neuer Gebiete von hohem Nutzen seien. In der ersten Hälfte des Septembers 1939 schickte man eine Gruppe von 13000 Arbeitern nach Ostpreußen. Sie wurden zusammen mit gefangen genommenen Soldaten bei der Kartoffelernte eingesetzt. Besser organisiert waren die Deportationen nach der Entstehung von Arbeitsämtern. Diese begannen bereits in der zweiten Septemberhälfte 1939, Arbeiter nach Deutschland zu schicken. Die ersten Transporte fuhren aus Bromberg, Gdingen, Gnesen, und Oberschlesien. Die Arbeitsämter verfügten über Listen von Menschen, die als unsicher galten und zur Arbeit entsandt werden bzw. diese Gebiete auf andere Art und Weise verlassen sollten – die Listen wurden von Deutschen zusammengestellt, die in diesen Gebieten lebten.

Die zweite Etappe der Anwerbung von Arbeitskräften erfolgte nach Einführung der zivilen Besatzungsverwaltung und dauerte bis zur Berufung des Amtes des Generalbeauftragten für den Arbeitseinsatz (26. Oktober 1939 – März 1942).

In diesem Zeitraum wurden Kriegsgefangene massenhaft bei Zwangsarbeiten eingesetzt. Die Grundlagen der Gefangenenpolitik wurden bereits 1938 definiert. Laut diesen sollten die Gefangenenlager in Gebieten errichtet werden, die von Arbeitskräftemangel betroffen waren und die Arbeitsämter sollten ein Berufsverzeichnis aller Gefangenen führen, damit diese in ihren jeweils erlernten Berufen effektiv eingesetzt werden konnten.

Die Anwerbung von Arbeitskräften und die Behandlung der lokalen Bevölkerung, darunter der intellektuellen Elite, verliefen auf den Gebieten, die in das Deutsche Reich eingegliedert werden sollten, etwas anders als im Generalgouvernement. Auf den in das Dritte Reich eingegliederten Gebieten wurde keine Anwerbung von Freiwilligen zur Arbeit durchgeführt. Dies hing mit der NS‐Ideologie zusammen, laut der Polen als Angehörige einer minderwertigen Art kein Recht auf Selbstbestimmung hatten. Deportationsaktionen nach Deutschland waren genau geplant.

Vor der Deportation zur Zwangsarbeit. Eine Kolonne der Polen auf dem Weg zum Bahnhof, 1940 (IPN)

Auf der Grundlage der Namenslisten, die von den Arbeitsämtern zusammengestellt wurden, wurden Personen, die zur Deportation bestimmt waren, aufgefordert sich bei den Arbeitsämtern zu melden. In diesem Zeitraum konzentrierten sich die deutschen Behörden jedoch hauptsächlich auf die Umsiedlung von Polen in die Gebiete des Generalgouvernements und auf die Vorbereitung der eingegliederten Gebiete für die Besiedlung durch die deutsche Bevölkerung.

Auf dem Gebiet des Generalgouvernements propagierte man dagegen während der gesamten Besatzungszeit die freiwillige Arbeit im Reich.

Deutsches Propagandaplakat „Auf zur Landarbeit nach Deutschland! Melde Dich sofort bei DeinemDorfvorsteher!”, Ort und Datum unbekannt (MZwZ)

Man sparte nicht an Propagandamitteln, die Kampagne brachte jedoch nicht die erwarteten Ergebnisse, weil die Bevölkerung großen Widerstand leistete.

Deutsches Propagandaplakat (MZwZ)

Anfang 1940 wurde klar, dass das Generalgouvernement die von oben diktierte Anzahl von Arbeitskräften nicht liefern kann. Bereits im Februar 1940 wurde die freiwillige Anwerbung durch unterschiedliche Zwangsmaßnahmen ergänzt. In Städten wurden Razzien durchgeführt, in Dörfern wurden Einwohner namentlich aufgerufen, sich an einem bestimmten Tag zur Abfahrt zur Arbeit bereit zu stellen.

Männer vor der Deportation zur Zwangsarbeit, Ort und Datum unbekannt (IPN)

Zu diesem Zweck wurden die Polizei und die lokalen Behörden herangezogen, die zur Beschaffung eines von oben bestimmten Kontingents von Zwangsarbeitern verpflichtet wurden. Anfangs war dieses Vorgehen schlecht organisiert, aber bereits im April, als die zentralen Behörden darauf drängten, vorgegebene Kontingente an Arbeitskräften zusammenzustellen, begann man unmittelbar Zwang anzuwenden. Es wurde üblich, Familienmitglieder der arbeitsunwilligen Personen als Geiseln festzuhalten. Die Arbeitsämter waren befugt gegenüber Polen vielerlei Strafmaßnahmen, unter anderem körperliche, anzuwenden. Um den Bestellungen aus dem Reich nachzukommen, kooperierten die Arbeitsämter mit den lokalen Verwaltungsbehörden, den lokalen NSDAP‐Einheiten und allen Polizeiformationen.

Polnische Zwangsarbeiterinnen in der Landwirtschaft, Dachau, 1940 (AFPNP)

Trotz Anwendung verschiedener Repressionen durch die deutschen Behörden, wie Verhaftungen, Terror und präventiver Haft in Arbeitserziehungs‐ oder sogar Konzentrationslagern haben diese Maßnahmen nicht die erwarteten Resultate gebracht. Von den geforderten 500000 Arbeitskräften gelang es, 50000 Menschen zur Zwangsarbeiter in der Industrie und 160000 zur Zwangsarbeit in der Landwirtschaft nach Deutschland zu schicken.

Bis zum Jahr 1941 wurden die Fahrten nach Deutschland von Terror und Zwang begleitet. Auf von den Arbeitsämtern vorbereiteten Namenslisten landeten Personen, die laut den Ämtern das Deutsche Reich gefährdeten. Dies betraf Jugendliche und gebildete Menschen. Ihre Deportation nach Deutschland hatte präventiven Charakter – sie verhinderte deren Beteiligung an der Untergrundbewegung.

Die Deportationen in das Dritte Reich nahmen im Jahr 1941 ab, als mit den Vorbereitungen für den Krieg gegen die Sowjetunion begonnen wurde. In dieser Zeit wurden Zwangsarbeiter auf polnischem Gebiet benötigt, besonders bei Straßen‐ und Bahnarbeiten.

Während des Krieges gegen die Sowjetunion wurde es üblich, Einheimische zu Arbeiten in Frontnähe oder zum Transport von Waffen und Ausrüstung zu zwingen. Es ist schwierig, die Anzahl der Betroffenen zu schätzen, man weiß allerdings, dass es in den östlichen Gebieten, wo besonders lange Zeit die Front verlief, zahlreiche solcher Fälle gab.

Bereits im Jahr 1941 begannen in den in das Dritte Reich eingegliederten Gebieten Arbeiter zu fehlen, die die industrielle Produktion auf hohem Niveau aufrechterhalten konnten. Die Besatzer verfolgten nämlich zwei kurzfristige, einander ausschließende Ziele. Einerseits wollten sie die polnische Bevölkerung aussiedeln und an deren Stelle Deutsche ansiedeln, andererseits wollten sie die industrielle Produktion erhöhen und Arbeitskräfte in das Altreich schicken. Dies war in stark industrialisierten Gebieten – in Großpolen und Schlesien ‐ besonders sichtbar, weniger dagegen im Regierungsbezirk Zichenau, der als Quelle an Arbeitskräften (hauptsächlich für die Landwirtschaft) für Ostpreußen diente. Diese Lage zwang die Behörden dazu, das Tempo der Aussiedlungsaktion zu reduzieren und darüber hinaus immer jüngere Kinder zu beschäftigen.

Die nächste Etappe der Deportationen stellt der Zeitraum von der Berufung des Amtes des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz bis zur Niederlage in Stalingrad (März 1942 – Februar 1943) dar. Dieses Amt wurde kraft Hitlers Entscheidung zu einem eigenständigen Organ der staatlichen Verwaltung. Es verfügte über weitreichende Kompetenzen, um Arbeiter in den besetzten Ländern zu rekrutieren. Ab diesem Zeitpunkt waren nur von diesem Amt berufene Anwerbungsstellen befugt, Zwangsarbeiter zu rekrutieren. Im April ernannte man die für die einzelnen Verwaltungsbezirke verantwortlichen Gauleiter (durch die NSDAP beauftragte Leiter der Bezirke) zu Beauftragten für den Arbeitseinsatz in ihren Bezirken. Diese Reformen sollten zu einer Zentralisierung der Anwerbestellen führen und außerdem diese mit den lokalen Leitern der NSDAP in Verbindung bringen. Nach Durchführung der erwähnten Reformen begannen die Arbeitsämter wiederum mit der Anwerbung von Arbeitskräften. In diesem Zeitraum nahmen die Aktionen besonders grausame Formen an. Am 7. Mai 1942 erließ der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel eine Anordnung, laut der bei einem Mangel an freiwilligen Meldungen Zwangsrekrutierung erlaubt war. In einem geheimen Rundschreiben genehmigte Sauckel außerdem die Nichteinhaltung des Gesetzes zum Schutz polnischer Kinder. Folge dieser Vorgänge war ein noch stärkerer Terror gegenüber Polen und die Anwerbung immer jüngerer Kinder zur Zwangsarbeit. In diesem Zeitraum wurde auch die zwangsweise Beschäftigung von Frauen sanktioniert.

Polnischer minderjähriger Zwangsarbeiter bei der Arbeit in einer Reifenfabrik im niederösterreichischen Traiskirchen, Datum unbekannt (IZ)

Die vierte Anwerbungsetappe begann nach der Niederlage in Stalingrad und dauerte bis zum Ende des Krieges. In dieser Zeit galten bei der Anwerbung von Arbeitern keinerlei Regeln mehr. Es folgte die Mobilisierung zum „totalen Arbeitseinsatz“ mithilfe aller möglichen Mittel. Dieser Zeitraum ist geprägt von einer besonderen Grausamkeit gegenüber den zur Arbeit bestimmten Polen. Die Zwangsarbeiter mussten die immer jüngeren, an die Front berufenen Jahrgänge der deutschen Jugend ersetzen. Die Behörden des Dritten Reiches versuchten nicht einmal, den Schein von Anstand zu wahren. Arbeiter wurden mittels Razzien, „Pazifikationen“ und Massenaussiedlungen angeworben. 1943 wurden zigtausende Arbeiter zur Arbeit ins Deutsche Reich geschickt, die vorher brutal aus dem Gebiet um Zamość vertrieben wurden. Im März 1943 wurden aus dem Warthegau 23 500 Menschen ausgesiedelt, die zur Arbeit in von Deutschen verwalteten Bauernhöfen auf dem Gebiet des besetzten Frankreichs geschickt wurden. Man bemühte sich außerdem, die schon Beschäftigten möglichst effektiv auszunutzen. Es wurde üblich, Frauen, Kinder unter 12 Jahren und KZ‐Häftlinge einzusetzen. Seit Anfang 1943 wurde den Behörden klar, dass eine hohe Sterblichkeit der Häftlinge in den KZs für Deutschland von Nachteil ist. Daher wurde den Familien der Häftlinge erlaubt, Lebensmittelpakete zu schicken, was angesichts des in den Lagern herrschenden Hungers zumindest eine kleine Besserung der Lage der Häftlinge bedeutete.

7-jähriger Zwangsarbeiter Jan Farion eingesetzt in der Landwirtschaft, Rees, 1943 (AFPNP)
Die Arbeitskarte des 7-jährigen Jan Farion, August 1943 (AFPNP)

Die letzten in das Deutsche Reich deportierten Zwangsarbeiter waren diejenigen, die vor der anrückenden sowjetischen Front zwangsweise evakuiert wurden. Für Manche endete dieser Weg tragisch‐ sie teilten das Schicksal ihrer „Herren“ und wurden von den Russen vor der Befreiung ermordet.

Die Lage der in das Dritte Reich deportierten polnischen Zwangsarbeiter war sehr schwer. Deutsche Verordnungen diskriminierten besonders Polen und Bürger der Sowjetunion. Ihre Situation war schwieriger als die anderer ausländischer Fremdarbeiter. Mit Polen wurden im Dritten Reich keine Arbeitsverträge abgeschlossen. Die Anstellung erfolgte über eine amtliche Zuweisung einzelner Personen zu Arbeitgebern, die Bedarf an Arbeitskräften gemeldet hatten. Polen hatten kein Recht, ihren Arbeitsplatz selbst zu wählen oder zu wechseln. Die Arbeitszeit wurde vom Arbeitgeber festgesetzt. Die in der Landwirtschaft Beschäftigten mussten von den frühen Morgenstunden bis in die späten Abendstunden arbeiten, auch an Sonn‐ und Feiertagen. Ab 1942 war es nicht mehr erlaubt, Urlaub zu nehmen. Die deutschen Arbeitgeber sicherten keinen Schutz von Leben und Gesundheit zu, schwangere Frauen erhielten keinerlei Versorgung. Mutterschaftsurlaub dauerte ein paar Tage. Jugendliche arbeiteten unter denselben Bedingungen und genauso lange wie Erwachsene, Jugendliche erhielten jedoch einen geringeren Lohn. Die meisten Polen litten Hunger. Der Kaloriengehalt einer Tagesration überschritt 1500 Kalorien nicht. Den Polen wurde das Recht auf Erwerb jeglicher Artikel entzogen, die die Deutschen mithilfe von Lebensmittelmarken erwerben konnten. Die polnischen Arbeiter mussten ein aufgenähtes „P“ an ihrer Kleidung tragen. Es wurde ihnen verboten, ihren Wohnort ohne amtliche Genehmigung zu verlassen, sie durften sich auch nicht in öffentlichen Lokalen aufhalten, an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen, heiraten, zur Kirche gehen oder ohne einen amtlichen Ausweis öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Es galt natürlich ein bedingungsloses Verbot jeglicher intimer Kontakte mit Deutschen.

Die in der Landwirtschaft beschäftigten Polen wohnten in Wirtschaftsgebäuden, häufig gemeinsam mit Tieren. Die in der Industrie Beschäftigten lebten unter kasernenähnlichen Bedingungen – in Lagern. Sie wurden in Sammelunterkünften untergebracht (in Baracken, Tanzsälen, Feuerwachen), die nicht immer zum Wohnen geeignet waren.

Baracken im österreichischem Kaprun, Datum unbekannt. Beim Bau des Wasserkraftwerks im Großglocknergebiet wurden über 10 Tsd. Zwangsarbeiter eingesetzt. (AFPNP)

Die schwierigen Lebensbedingungen schadeten der Gesundheit der Arbeiter. Viele wurden krank, es stand ihnen jedoch keine medizinische Versorgung zu. Die Schwerkranken wurden nach Hause geschickt. Die Arbeiter unterlagen der Aufsicht der Gestapo und konnten sogar für kleine Vergehen oder aufgrund falscher Anschuldigungen von Seiten des Arbeitgebers ins Konzentrationslager geschickt werden. Neben den polizeilich‐gerichtlichen Repressionen waren die Polen Schikanen und Gewalt von Seiten ihrer Arbeitgeber ausgesetzt.

Władysław Kołopoleski wurde vom Juni 1940 bis März 1945 als Zwangsarbeiter auf dem Bauernhof in Gorawino (Kreis Kołobrzeg/Kolberg) eingesetzt. Nachdem ihm bei der Arbeit zwölf Eier zerschlugen, wurde er dafür von seinem Arbeitgeber so schwer geschlagen, dass er am Kopf operiert werden musste. (AFPNP)

Die deutschen Besatzungsbehörden verfügten über einen detailliert ausgearbeiteten Plan bezüglich der Verteilung der zur Arbeit deportierten Zwangsarbeiter. Diesem Plan zufolge sollten Polen lediglich in Gebieten des Altreiches beschäftigt werden. Diese Vorgaben wurden jedoch nicht erfüllt. Polnische Zwangsarbeiter arbeiteten fast auf dem gesamten durch das Dritte Reich kontrollierten Territorium. Im Norden, hinter dem nördlichen Polarkreis, gab es Männer, die von der Organisation Todt beim Bau von Schutzanlagen und Befestigungen beschäftigt wurden. Diese Organisation beschäftigte polnische Zwangsarbeiter auf den Normannischen Inseln (auf der Insel Jersey) und in Italien. Ungefähr 50000 Polen arbeiteten in den Sudeten, 113000 in Österreich und Slowenien, einige Tausende in Elsass, Lothringen, Luxemburg und Belgien, 23500 in den besetzten Gebieten Frankreichs. Polen, die in so genannten „Bauzügen“ arbeiteten, reparierten beschädigte Gleise in allen vom Dritten Reich kontrollierten Ländern.

Die Festlegung der genauen Anzahl aller deportierten Arbeiter ist sehr schwierig. Die Angaben variieren zwischen 1 700 000 (laut Ulrich Herbert) und 3200000 (laut Berechnungen der Betroffenen). Czesław Łuczak – ein polnischer Historiker, der sich mit der Wirtschafts‐ und Völkerpolitik des Dritten Reiches befasste, gibt eine Zahl von 2857500 Personen an.