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Anmeldung zum polizeilichen Einwohnererfassung -

kurz: Einwohnererfassung, oder umgangssprachlich: „palcówka” („palec“ – der Finger). Der Fingerabdruck, der auf diesem Dokument gemacht wurde, sollte das Foto des Registrierten ersetzen und zu seiner Identifikation dienen. „Palcówka” war ein doppelseitiges Dokument mit der Funktion eines Personalausweises, das teilweise in den polnischen Gebieten angewendet wurde, die ins Reich einverleibt wurden (im Wahrteland und in der Provinz Oberschlesien). Die Vorderseite des Dokuments beinhaltete die wichtigsten Kontaktdaten und war ein detaillierter Fragebogen, in dem jeder seine Personaldaten und zusätzliche Informationen angeben musste. Dies waren einerseits Informationen über die Konfession, die Nationalität und die Sprache, die registrierte Person zu Hause sprach, andererseits Informationen über den Militärdienst in der polnischen Armee, den Beruf und den Arbeitsplatz. Außerdem sollte die Person angegeben, wie lange sie bereits in den einverleibten Gebieten wohnte, ob sie ein Grundbesitzer ist, ob sie Immobilien oder ein Unternehmen besitzt und wie viele Kinder unter 12 Jahren in demselben Haushalt wie sie wohnen. Das „Nicht-Ausfüllen“ der Anmeldung oder die Angabe falscher Informationen standen unter Strafe. Die Unterschrift und der Fingerabdruck wurden in Anwesenheit der Polizei- Funktionäre entgegengenommen. Der Funktionär beglaubigte das Dokument durch einen Siegel. Die ausgefüllte Anmeldung diente als Personalausweis. Wenn jemand ein Arbeitsbuch besaß oder bekommen hatte, wurde diese Information in Form eines Stempels mit der Angabe der Nummer des Arbeitsbuches ebenfalls in die Anmeldung eingetragen.

Anmeldung zum polizeilichen Einwohnererfassung – kurz Einwohnererfassung poder umgangssprachlich „palcówka” (palec – Finger), Kreis Wreschen (Września), Wartheland