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Quittungskarte -

war auf dem Reichsgebiet und in den einverleibten Gebieten im Rahmen der obligatorischen Invalidenversicherung in Benutzung, die sowohl beschäftigte Deutsche, als auch Polen betraf. Die Quittungskarte enthielt Informationen über die Entrichtung entsprechender Versicherungsbeiträge. So machten spezielle Bestätigungsmarken, die einmal die Woche an der Rückseite der Quittungskarte angeklebt wurden, deutlich, dass ein Beitrag in einer bestimmten Höhe eingezahlt worden war.

Seit Juli 1942 sollte die Quittungskarte Informationen über den Zeitraum der Entrichtung der Beiträge, über ihre Höhe, über die Zielkrankenkasse, sowie über den Arbeitgeber haben. Nach einem Jahr, spätestens aber nach drei Jahren sollten die Krankenkasse oder Versicherungsanstalt die Quittungskarten an das für Rentenversicherung verantwortliche Amt übergeben. Am Anfang des Krieges wurden in den einverleibten Gebieten auch polnische Vorkriegsformulare der Quittungskarten benutzt, was dank der Ähnlichkeiten im polnischen und deutschen Versicherungssystem der Vorkriegszeit möglich war.

Die Quittungskarte besaß auf der Kopfseite die Zeichen der Versicherungsanstalt und auf der Rückseite eine Information über die Krankenkasse (hier AOK – Allgemeine Ortskrankenkasse), sowie einen Siegel oder eine Eintragung über den Arbeitsort bzw. Arbeitgeber. Das Dokument war zwei Jahre nach der Ausstellung gültig. Eine neu ausgestellte Quittungskarte hatte auch eine Information über das Stempeldatum der letzen Versicherungsmarke auf der vorherigen Quittungskarte. Im Fall von Arbeitgeberwechseln konnte eine Quittungskarte weiter benutzt werden. Sie bestätigte gleichzeitig die Fortsetzung oder Erneuerung der Versicherung. Der versicherte Arbeiter konnte eine Aufstellung der entrichteten Beiträge in Form eines Sammelbuches bekommen.

Quittungskarte – Braunschweig