ein Dokument, das für die Zwangsarbeiter ausgestellt wurde, die nach der Deportation ins Reich in speziellen Gemeinschaftslagern einquartiert wurden. Der abgebildete Lagerausweis beinhaltet außer der Identitätsdaten auch Informationen über den Beschäftigungsort. Auf der Rückseite sind Notizen über den Erhalt von Tabak, Seife und über weitere Sonderzuteilungen. Ein solches Gemeinschaftslager wurde oft von einem Delegierten der Deutschen Arbeitsfront (DAF) beaufsichtigt, der meist auch über gewisse Polizeikompetenzen verfügte. Das Sammeln der Arbeitskräfte in Sammellagern war üblich für große Industriegebiete und Städte. Meist wurden diese Gemeinschaftslager in leer stehenden öffentlichen oder industriellen Gebäuden eingerichtet. Es konnten ehemalige Tanz- und Kinosäle, Feuerwachen oder geschlossene Industriebetriebe sein. Weil die ausgewählten Gebäude früher allerdings einem anderen Zweck dienten, waren die Bade- und Waschräume, sowie die Waschküchen, aber auch die Küchen nicht ausreichend vorhanden oder ausgestattet. Die Inneneinrichtung bestand generell nur aus sehr einfachen Geräten bzw. Möbeln. Es kam auch vor, dass Decken zum Schlafen fehlten, so litten die Lagerbewohner an Kälte. Im Sommer herrschte lästige Hitze und Mief in Baracken. Immer größere Kriegszerstörungen, fehlende Reparatur- und Baumaterialien und zunehmender Bedarf an billigerer Arbeitskraft verursachten, dass gegen Ende des Krieges in den Gemeinschaftslagern große Überfüllung herrschte. Ein lästiges Problem waren auch die Insekten. Diese Schwierigkeit war sogar unter der deutschen Bevölkerung bekannt. Weiterhin wurden die Sammellager mit Stacheldraht umgeben, dadurch ähnelten sie den Straflagern. Weil in den Lagern eben diese schlechten Bedingungen herrschten und sie den Anschein von Sklavenarbeit erweckten, weigerten sich einige Unternehmen, Zwangsarbeiter aus Westeuropa in diese Sammellager einzuquartieren.