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Kennkarte -

war ein Personalausweis, der während der Besatzungszeit angewandt wurde. Es gab getrennte Vorlagen der Kennkarten, die der Verwaltungsstruktur des Landes und der Gliederung nach der Nationalität entsprachen. Diese wurden vom deutschen Besatzer eingeführt. In den einverleibten Gebieten waren die Kennkarten ein zweiseitiges Büchlein mit den Personaldaten, dem Foto, dem Fingerabdruck und der Unterschrift des Registrierten. Im Falle der Personen deutscher Nationalität oder derjenigen, die die Volksliste unterschrieben hatten oder in diese eingetragen wurden, hatten die Kennkarten einen senkrechten Streifen. Dazu wurden Eintragungen wie „Reichsdeutscher“, „Volksdeutscher“ gemacht, und manchmal auch die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ eingetragen.

Kennkarte – aus Kamienica Polska, Kreis Blachownia, Provinz Oberschlesien (für polnische Bürger). Die gute, polnische Rechtschreibung in der Eintragungen ist bemerkenswert. Kennkarte, ausgestellt in Ostoberschlesien, wo die Einführung der Volksliste ohne Zwang vorging.

Im Generalgouvernement (GG) gab es ein dreiseitiges, zweisprachiges Büchlein, und die sich darin befindenden Informationen wurden mit Meldedaten und einem Vermerk über Konfession ergänzt. Kennkarten wurden auf eine bestimmte Zeit ausgestellt.

Kennkarte – Warschau, GG (Vorlage für polnische Bürger)

Jede Registrierung war mit der Vergabe einer Kennnummer verbunden. Im GG wurde die Kennkarte mit der Verordnung vom 26. Oktober 1939 eingeführt, aber die Ausgabe lief noch bis zum Jahre 1943. Die Kennkarten-Pflicht betraf alle im Alter ab 15 Jahren. Um eine Kennkarte zu bekommen, sollte der Bürger im Einwohnermeldeamt einen entsprechenden Antrag stellen, die Geburtsurkunde, eventuell eine Heiratsurkunde und die Anmeldungsbestätigung einreichen; im Falle der nicht jüdischen Polen und einigen anderen Nationalitäten auch eine Bescheinigung über die arische Abstammung. Der Vorkriegspersonalausweis wurde nicht obligatorisch als Anhang zum Antrag verlangt, weil in der Zweiten Republik Polen das Besitzen eines Personalausweises ein Recht des Bürgers, aber nicht seine Pflicht war. Es ist hinzuzufügen, dass in der Anfangszeit der Besatzung die Personalausweise auch als zweisprachige Formulare (in deutscher und polnischer Sprache) ausgegeben wurden. Bei der Aushändigung der Kennkarte wurde der Fingerabdruck genommen und das Dokument unterschrieben. Beglaubigt wurde es durch ein Siegel und die Unterschrift eines Vertreters der Polizei. Die Kennkarten im GG unterschieden sich durch eine Farben- und Buchstabenkennzeichnung, die für die nationalen Minderheiten angewendet wurden. Die Kennkarten der Polen waren grau, die der Juden und Roma gelb, die der Ukrainer, der Weißrussen, der Russen und anderer Minderheiten blau. Die Dokumente der Juden wurden zusätzlich mit dem Buchstaben „J“, die der Roma mit „Z“, die der Ukrainer mit „U“, die der Weißrussen mit „W“ und die der Russen mit „R“ versehen. Neben dem „bunten“ Dokument, das dem Besitzer ausgegeben wurde, fertigte man ein Duplikat in weißer Farbe an, das den polizeilichen Behörden zur Verfügung stand. Im Falle des Verdachts der Fälschung oder beim Verdacht, dass sich eine Person mit falschen Personalien ausgab, wurde auf das Duplikat zurückgegriffen. Die Kennkarten wurden sowohl mit der Maschine, als auch mit der Handschrift ausgefüllt. Sie wurden aus einer speziellen Papierart angefertigt, deren Oberflächenstruktur sich immer veränderte, wenn versucht wurde, frühere Eintragungen auszuradieren oder abzukratzen. Trotzdem war die Kennkarte eines der am häufigsten gefälschten Dokumente im GG.