Dieses Beispieldokument wurde vom Standesamt des KZs Auschwitz ausgestellt und bestätigt den Tod eines dort isolierten Häftlings. Weil man die wirkliche Rolle der KZs verheimlichen wollte, gab es innerhalb dieser Lager Verwaltungsorgane, die die Aufgaben und Kompetenzen der entsprechenden Institutionen außerhalb des Lagers übernahmen. In der Anfangsphase des Bestehens vom KZ Auschwitz beschäftigte sich das Standesamt in Bielsk mit den zivilen Dokumenten der Häftlinge. Es stellte u.a. Sterbeurkunden aus und benachrichtigte die Familien über den Tod eines Häftlings. Im Jahre 1943 entstand aber ein eigenes Standesamt auf dem Lagergebiet. Es wurde vom Unteroffizier SS mit dem Titel des Standesbeamten geleitet. Die am meisten ausgebaute Abteilung des Lagerstandesamtes war die Abteilung für Todesfälle. Diese Abteilung führte chronologisch das Todesbuch und die Kartei der verstorbenen Häftlinge, auf Grund derer Dokumente für die Familie, staatliche und kirchliche Verwaltung ausgestellt wurden. Seine Rolle bestand auch in der Ausstellung gefälschter Dokumente über den Tod der Häftlinge (am häufigsten wurde der natürliche Tod als Todesursache angegeben). Über direkt in die Gaskammer geschickten Personen wurde nicht Buch geführt.