Das Hauptmerkmal der Entlohnung der polnischen Zwangsarbeiter war, dass ihre Löhne im Vergleich zu den Deutschen trotz gleicher schwerer Arbeit nur 70-80% betrugen (in der Landwirtschaft nur 60-65%). Diese Finanz- und Sozialpolitik basierte auf einer Verordnung des Reichsfinanzministers vom 10. Februar 1940 und wurde von dort an wie folgt praktiziert. Der Arbeitgeber war verpflichtet, den Polen die Lohnsteuer nach dem zweit höchsten Steuersatz, der normalerweise nur für Alleinstehende und kinderlose Ehepaare galt, zu berechnen. Außerdem erhielten die Polen ihre Löhne ohne alle Sozial- oder Familienzuschüsse. Am 5. August 1940 wurde eine spezielle finanzielle Belastung für Polen aus den einverleibten Gebieten und dem Reich eingeführt. So mussten sie einen Tribut leisten - die so genannte Sozialausgleichsabgabe oder Polenabgabe. Die Polen waren gezwungen 15% ihres Bruttolohns abzuführen. Ausgeschlossen davon waren die in der Landwirtschaft Beschäftigten, weil die Löhne in diesem Sektor ohnehin drastisch niedrig waren (allerdings galt in diesem Bereich ein anderer diskriminierender Lohntarif für Polen).