im Falle der Zwangsarbeiter kann in die institutionelle und in die nicht institutionelle Fotodokumente eingeteilt werden. Institutionelle Fotografien sind hauptsächlich durch die deutschen Arbeitsämter und polizeilichen Organe gemacht worden. Es handelt sich um Porträts, also Identifikationsfotos (ihre Eigenschaften wurden im Punkt Arbeitsbuch bereits angesprochen), Personalausweise und Dokumente über die Beschäftigung. Nicht institutionelle Dokumente sind meist Fotografien „der Opfer“, also Fotos, die den Alltag der Zwangsarbeiter dokumentieren. Sie wurden häufig von den Arbeitgebern oder Aufsehern gemacht. Von „den Opfern“ selbst gemachte Fotos, kommen eher selten vor, denn die in das Reich Deportierten durften keine Fotoapparate besitzen.