Das Benutzen von Transportmitteln, besonders auch von öffentlichen Verkehrsmitteln, wurde während des Krieges sehr erschwert, vor allem durch die deutschen Rassengesetze. So wurde auf dem Gebiet des Reiches das Fahrrad als Fortbewegungsmittel für polnische Staatsbürger unzugänglich gemacht. Die Polizei in Stettin verbot das Benutzen von Fahrrädern endgültig. Im Wartheland war das Benutzen von Fahrrädern nur möglich, wenn man eine Erlaubnis der Polizei hatte, die allerdings bei einem Arbeitsweg von unter zwei Kilometern nicht erteilt wurde. Die Fahrräder der Polen mussten gelegentlich auch bestimmte Markierungen haben - in Lissa (Leszno) zum Beispiel musste der Rahmen und das hintere Schutzblech weiß bestrichen werden. Solche Einschränkungen wurden in den einverleibten Gebieten - in Schlesien und Pommern - nicht angewandt. Allerdings wurde das Benutzen von Fahrrädern indirekt eingeschränkt, so bekamen die polnischen Bürger nur wenig Bereifung zugeteilt. Im letzten Kriegsjahr konnte man ein Rad nur bekommen, wenn der Weg zur Arbeit fünf bis zehn Kilometer betrug. Die Anstellung in einem Fuhrbetrieb oder in einem Unternehmen mit einem Bestand an Transportmitteln erforderte einen Führerschein. Der Unternehmer konnte seine Arbeiter auf einen Berufskurs schicken. Ein solcher Kurs wurde von Ämtern bzw. dazu berechtigten Unternehmen organisiert. Berufsschulungen jedoch mussten von den Arbeitern zwangsweise besucht werden. An solchen Schulungen sollte teilgenommen werden, wenn ein Angestellter zusätzliche Qualifikationen benötigte, um in einer höheren Position zu arbeiten, so konnte z.B. der Helfer eines Fahrers selbst zum Fahrer werden.