es handelt sich hierbei um Ausweise verschiedensten Typus – Identitätsdokumente, die mit dem Beschäftigungsort verbunden waren. Sie wurden von den größeren Betrieben oder Unternehmen ausgestellt, die eine eigene Erfassungskartei führten. Sie erfüllten die Rolle des Personalausweises, bzw. eines Passierscheines für den Beschäftigungsort und seiner Umgebung. Der Ausweis musste dem Werkschutz oder der Polizei bei Kontrollen vorgelegt werden. Er beinhaltete Informationen über die Art der Beschäftigung, die Nationalität (z.B. durch den Buchstaben „P“) und die Unterbringung. Manchmal, wenn das Foto des Besitzers fehlte, war der Ausweis erst gültig, wenn er mit einem anderen Dokument mit Foto vorgezeigt wurde. Weil der Ausweis am Beschäftigungsort schnell beschädigt werden konnte, wurde er manchmal durch Folie oder einen zusätzlichen Metallumschlag geschützt. Im GG bewahrte das Besitzen eines Ausweises (oder einer Arbeitskarte), der vom Betrieb ausgestellt wurde, vor der Deportation zur Zwangsarbeit, z.B. während einer Straßenrazzia oder einer zufälligen Polizeikontrolle. 1943 gab es bereits so viel gefälschte Werksausweise, dass die Besatzungsmacht dieses Dokument bei der Kontrolle nicht mehr berücksichtigte, so schützte ein Ausweis ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vor der Deportation ins Reich. Es gab auch eine einfache Möglichkeit der Verifizierung seiner Echtheit durch die Überprüfung der Informationen, die sich auf dem Ausweis befanden, denn ähnliche Daten waren auch in der Kartei des Arbeitsamtes verzeichnet. Wie auch andere mit Zwangsarbeit in Verbindung stehende Dokumente, konnten die Ausweise ebenfalls Bemerkungen aus der Nachkriegszeit, Bemerkungen der alliierten Mächte, der polnischen Verwaltung oder der Hilfsorganisationen haben.