war ein Dokument, das für Schützen und Unteroffiziere ausgestellt wurde. Sie wurden aus den Stalags entlassen, um in die Zwangsarbeit zu geschickt zu werden. Formal wurde diese Aktion durch ein Dekret Hitlers im Mai 1940 initiiert und dauerte bis Ende dieses Jahres. Jeder Entlassene musste die Verpflichtung unterschreiben, dass er nach dem Verlassen des Stalags im Reich bleibt und sich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellt. Diese theoretisch freie Erklärung wurde praktisch jedoch zum Zwang. Mit dem Versprechen höherer Löhne, der Verbesserung der Verpflegung, der Möglichkeit des Urlaubs und des Besuchs bei Verwandten und Freunden versuchte man den Gefangenen zum Unterschreiben des Verpflichtungsscheins zu überreden. Wenn der „Noch-Häftling“ nicht einwilligte, kam es zu Schikanen und es wurde sogar geprügelt.
Mit dem Einverständnis mit den von den Deutschen vorgeschlagenen Bedingungen, verlor der Gefangene zum einen die Kriegsgefangenenrechte und zum anderen auch die Fürsorge des Roten Kreuzes, außerdem das Privileg, Pakete zu erhalten. Oft lehnten die Soldaten die Bestimmungen des Verpflichtungsscheins aber auch aus patriotischen Beweggründen ab. Das Handeln der deutschen Verwaltung stand in Widerspruch mit der Genfer Konvention aus dem Jahr 1929, die von der Reichsregierung im Jahr 1934 ratifiziert wurde. Die Bereitstellung einer so großen Anzahl von Personen zur freien Verfügung der Arbeitsämter, war eine große Unterstützung der Reichswirtschaft, denn der fehlte es langsam an Arbeitskräften. Die Erfassung in den Arbeitsämtern machte auch die polizeiliche und administrative Kontrolle über die Entlassenen leichter und entlastete außerdem die Wehrmacht, unter deren Verwaltung sich damals die Kriegsgefangenenlager befanden.